Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticket-Käufe und Reservationen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verein Kulturvermittlung Zürich («VKZ»), 8000 Zürich, +41 44 253 85 27, info@kulturvermittlung-zh.ch, und der Kundschaft des Online-Ticketing.

Die jeweils aktuell gültige Version der AGB kann jederzeit auf der Website https://kulturvermittlung-zh.ch eingesehen werden. Auf Wunsch sind die AGB in schriftlicher Form (PDF oder Print) vom VKZ erhältlich.

Die AGB bilden integralen Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen dem VKZ und der Kundschaft. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind ohne schriftliche Bestätigung unverbindlich. Die Geltung anderer AGB wird – auch ohne expliziten Widerspruch seitens des VKZ – ausgeschlossen.

Die AGB können jederzeit ohne vorgängige Information geändert werden.

2. Anmeldung, Einverständnis mit den AGB, Vertragsabschluss

2.1 Anmeldung

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Anmeldeverfahrens als Gastnutzer:in wird die Kundschaft zum System des Online-Ticketing zugelassen.

Die Zulassung kann vom VKZ jederzeit widerrufen werden. Der VKZ ist in diesem Fall berechtigt, die Benutzer:innendaten sofort zu sperren und zu löschen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Aufbewahrungspflichten.

2.2 Einverständnis mit den AGB

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das entsprechende Webformular auf der Website vom VKZ.

Durch jegliche vertragsbegründende Aktivitäten wie beispielsweise das Abschicken einer Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich die Kundschaft ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

Anmeldungen für Veranstaltungen sind verbindlich.

2.3 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der VKZ das mit der Bestellung der Kundschaft abgegebene Vertragsangebot durch die Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Diese Auftragsbestätigung beschreibt die Vertragsinhalte. Die Kundschaft ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung zu prüfen. Unstimmigkeiten sind dem VKZ unverzüglich mitzuteilen.

Wenn die Kundschaft bei der Bestellung eine ungültige E-Mail-Adresse angegeben hat und die Auftragsbestätigung vom VKZ nicht zugestellt werden kann, kommt der Vertrag zustande, wenn der VKZ der Kundschaft die Auftragsbestätigung auf andere Weise zukommen lassen kann.

Kann der VKZ der Nachfrage der Kundschaft nicht entsprechen, wird die Kundschaft anstelle der Auftragsbestätigung über die Nichtverfügbarkeit des Angebots sowie allfällige Alternativangebote informiert.

Tickets für Veranstaltungen werden nur an die Endkundschaft verkauft. Das Vertragsverhältnis beim Kauf von Veranstaltungstickets kommt ausschliesslich zwischen dem VKZ und der Kundschaft zustande und ist persönlich und nicht übertragbar. Es gelten die Ausnahmen gem. Ziff. 9 und Ziff. 10.

3. Preise

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Besuchs der Website ausgeschriebenen Konditionen und Preise. Preisschwankungen sind möglich. Massgeblich ist demzufolge der zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Preis. Zusätzliche Abgaben (bspw. MWST) werden ausgewiesen.

4. Haftung und Versicherung

Die Haftung vom VKZ, dessen Vertreter:innen sowie dessen Hilfspersonen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit aus Schäden, die der teilnehmenden Person kausal aus der Veranstaltung entstehen. Jegliche weitere Haftung, insbesondere für Personen- oder Sachschäden, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich möglich. Der VKZ haftet insbesondere nicht für andere direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert der Vertragssumme beschränkt.

Versicherung bei allen Veranstaltungen oder Workshops des VKZ ist Sache der Kundschaft.

Die Teilnahme an Veranstaltungen oder Workshops erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Unfall-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Kundschaft.

5. Lieferung

Der Versand der Bestätigungen / Rechnungen / Tickets für Führungen sowie Eintritts- und Veranstaltungstickets erfolgt auf Risiko der Kundschaft an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse. Die Gefahr des zufälligen Zustellungsverlusts geht mit Übergabe an das Versandunternehmen / den E-Mail Provider auf die Kundschaft über.

6. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen, Verzug

Der Kaufpreis für ein Ticket zur Veranstaltungsteilnahme wird bei Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig.

Der VKZ akzeptiert via Payment-Plattform zahls.ch die Zahlung der Kundschaft mit folgenden Kreditkarten: VISA, Eurocard /MasterCard, American Express und Postcard. Beim Online-Ticketing wird zudem Twint als Zahlungsmittel akzeptiert. Es gelten die entsprechenden Nutzungsbedingungen, Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von zahls.ch.

Die Vertrags- und Rechnungswährung ist Schweizer Franken (CHF).

Allfällige Ermässigungen auf Veranstaltungstickets sind nur zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (bspw. KulturLegi) gültig. Diese sind beim Einlass vorzulegen. Wird der Ermässigungsnachweis nicht mitgebracht und vorgelegt, kann der VKZ eine entsprechende Nachzahlung in der Höhe der Vergünstigung vor Ort verlangen.

Bei verspäteter Zahlung behält sich der VKZ das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren oder die Kundschaft von der Veranstaltung auszuschliessen.

7. Besonderheiten beim Online-Ticketing

Online-Tickets können als Kundschaft online gekauft werden und werden direkt elektronisch bezahlt (s. Ziff. 6). Ein Kauf auf Rechnung ist nicht möglich. Online-Tickets können nicht storniert, aber allenfalls übertragen werden (s. Ziff. 8 resp. Ziff. 9). Die angegebene Gültigkeitsdauer der Tickets ist zu beachten und nicht variabel.

Die Online-Tickets werden per E-Mail im Anhang als Buchungsbestätigung verschickt. Sie können in ausgedruckter Form oder elektronisch mit dem Smartphone beim Einlass zur Veranstaltung gezeigt werden.

Bei ermässigten Online-Tickets muss der zur Ermässigung notwendige und gültige Ausweis bei der Ticketkontrolle unaufgefordert gezeigt werden.

8. Rückerstattung und Übertragbarkeit von Eintritts- und Veranstaltungstickets

Bezahlte Veranstaltungstickets werden nicht rückerstattet, mit Ausnahme von Workshops mit einer Dauer von über 3 Stunden. Gekaufte Tickets sind grundsätzlich persönlich, können unter Umständen aber je nach Situation und Ermessen vom VKZ flexibel als übertragbar gehandhabt werden; mögliche Beschränkungen sind jedoch einzuhalten bei der Übertragung (z. B. Workshops für Kinder mit Altersbeschränkungen).

9. Stornierung, Änderungen, Absage

9.1. Workshops (mit Länge bis zu 3 Stunden) zum Beispiel «Early Bird»

Bei einmaligen Veranstaltungen ist die Anmeldung verbindlich. Bei einer Stornierung oder bei Nichterscheinen der teilnehmenden Person zum vereinbarten Termin ist der volle Betrag fällig.

9.2. Längere Workshops (3-8 Stunden)

  1. Eine Stornierung von einem Workshop, der länger als 3 Stunden dauert, ist entweder per Brief an den Verein Kulturvermittlung Zürich, 8000 Zürich, oder per E-Mail an info@kulturvermittlung-zh.ch möglich.
  2. Bei Stornierung bis 6 Werktage (Posteingang) vor dem Termin wird kein Kostenbeitrag erhoben. In diesem Fall wird der auf die stornierte Leistung entfallende, bereits bezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet.
  3. Bei einer Stornierung weniger als 6 Werktage (Posteingang) vor dem Termin oder bei Nichterscheinen der teilnehmenden Person zum vereinbarten Termin, ist der volle Betrag fällig.
  4. Massgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung beim VKZ. Den Nachweis hierfür hat die Kundschaft zu erbringen.

9.3. «Cool-tur», 5-tägiger Kinder-Workshop

  1. Bei Stornierung 10 Werktage (Posteingang) vor dem Termin werden 50% des auf die stornierte Leistung entfallenden Rechnungsbetrags als Kostenbeitrag erhoben.
  2. Bei einer Stornierung weniger als fünf Werktage (Posteingang) vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kindes zum vereinbarten Termin wird der volle Rechnungsbetrag erhoben.
  3. Massgeblich für die Einhaltung der jeweiligen Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung beim VKZ. Den Nachweis hierfür hat die Kundschaft zu erbringen.

9.4. Änderungen von Veranstaltungen

Der VKZ behält sich das Recht vor, Änderungen am Programm respektive dem Ablauf der Veranstaltung vorzunehmen oder das Datum der Veranstaltung zu verschieben.

Bei einem behördlich angeordneten Veranstaltungsverbot (bspw. aufgrund einer Epidemie, einer Pandemie oder von Notrecht o. ä.) wird die Veranstaltung kostenlos verschoben oder schlimmstenfalls online / als Webinar durchgeführt; der diesbezügliche Entscheid liegt im Ermessen vom VKZ. Es ergeben sich daraus für die Kundschaft keine finanziellen Ansprüche.

Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Teilnehmenden werden darüber rechtzeitig informiert.

9.5. Absage von Veranstaltungen

Der VKZ behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei einer ungenügenden Zahl von Teilnehmenden oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder auf ein Ersatzdatum zu verschieben. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet.

Sofern die Veranstaltung bereits begonnen hat und diese im Verlauf der Veranstaltung für eine Restdauer abgesagt werden müssen, so kann der VKZ der Kundschaft die Möglichkeit geben, an einer späteren Veranstaltung mit identischem oder ähnlichem Inhalt teilzunehmen oder alternativ pro rata temporis entsprechend der Anzahl der Resttage die Teilnahmegebühren zurückerstatten.

Bei einem Ausfall der Veranstaltung aufgrund Krankheit der durchführenden Person seitens des VKZ oder höherer Gewalt (bspw. heftige Naturereignisse, Pandemien) werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet.

10. Urheberrechte

Sämtliche Urheber:innenrechte an den Veranstaltungsinhalten, einschliesslich Präsentationen, Handouts und Aufzeichnungen, liegen beim VKZ oder den Referierenden. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung sind ohne vorherige Zustimmung vom VKZ nicht gestattet. Hinweise auf Urheberrechte oder sonstige Immaterialgüterrechte Dritter müssen respektiert werden.

11. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

Unter Umständen werden an Veranstaltungen Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen gemacht. Auf Bildern und Videos können die Gesichter von Teilnehmenden erkennbar sein. Der VKZ achtet die Rechte der Teilnehmenden. Der VKZ kann solche Foto-, Ton- und Videoaufnahmen zeitlich unbegrenzt für Marketing- und Kommunikationszwecke (z. B. Blogbeitrag, Social-Media-Post) verwenden. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Teilnahme ihr Einverständnis mit einer solchen Verwendung. Wollen sie nicht auf Fotos oder Videos erscheinen, erklären sie dies im Vorfeld ausdrücklich und sind gehalten, sich im Hintergrund aufzuhalten. Die Foto-, Ton- und Videoaufnahmen werden ausser für die vorerwähnten Zwecke nicht an Dritte ausserhalb vom VKZ weitergegeben.

12. Datenschutz

Der VKZ erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Kundschaft gemäss der geltenden Datenschutzerklärung. Sämtliche personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Kundschaft erklärt sich mit der Verarbeitung ihrer Daten zu Vertrags- und Veranstaltungszwecken einverstanden.

Der Teilnehmende erteilt dem VKZ die Erlaubnis, die notwendigen personenbezogenen Daten an entsprechende Drittparteien weiterzugeben, damit diese ihrer Dienstleistung gemäss dem Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmenden und dem VKZ nachkommen können.

Der VKZ ist berechtigt, die persönlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an mit dem VKZ beteiligte Unternehmen oder Dritte zu übermitteln.

Die Kundschaft kann ihre eigenen Benutzer:inneninformationen auf Wunsch jederzeit löschen lassen.

Statthaft ist auch die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die mit einem allfälligen Inkasso beauftragten Institutionen sowie an die zuständigen staatlichen Instanzen, sofern nötig.

13. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt jene rechtlich durchführbare Bestimmung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt.

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist am Sitz des VKZ.

Es gilt Schweizer Recht. Die Anwendbarkeit kollisionsrechtlicher Normen, insbesondere des UN-Kaufrechts, wird ausgeschlossen.

Als Gerichtsstand wird der Sitz des VKZ vereinbart, derzeit Zürich, Schweiz.